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   BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09   

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BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09 (https://dejure.org/2010,3808)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 C 56.09 (https://dejure.org/2010,3808)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 C 56.09 (https://dejure.org/2010,3808)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    RL 2000/78/EG; AEUV Art. 267; Art. 288 Abs. 3; BBesG § 17; Aufwandsentschädigungsrichtlinie des Auswärtigen Amtes
    Verwendung im Ausland; Abordnung; Auslandsdienstort; Auslandstrennungsgeld; Aufwandsentschädigungsrichtlinie des Auswärtigen Amtes; auslandsbedingte Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung; unionsrechtlicher Begriff des Arbeitsentgelts; eingetragene ...

  • openjur.de

    Verwendung im Ausland; Abordnung; Auslandsdienstort; Auslandstrennungsgeld; Aufwandsentschädigungsrichtlinie des Auswärtigen Amtes; auslandsbedingte Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung; unionsrechtlicher Begriff des Arbeitsentgelts; eingetragene ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    RL 2000/78/EG
    Abordnung; Arbeitsentgelt; Aufwandsentschädigung; Aufwandsentschädigungsrichtlinie des Auswärtigen Amtes; Ausland; Auslandsdienstort; Auslandstrennungsgeld; Auslandsverwendung; Auswärtiges Amt; Beamter; Dienstbezüge; Dienstort; Diskriminierung; Mehraufwand; Mehrkosten; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 BBesG, EGRL 78/2000, Art 267 AEUV, Art 288 Abs 3 AEUV, Art 6 Abs 1 GG
    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Aufwandsentschädigung bei Dienstleistung im Ausland

  • Wolters Kluwer

    Anspruch von in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten des Auswärtigen Amtes auf Erstattung auslandsbedingter Mehrkosten der Haushaltsführung am bisherigen Auslandsdienstort im Falle einer Abordnung ins Ausland; Unionsrechtliches Verbot der ...

  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Aufwandsentschädigung bei Dienstleistung im Ausland

  • ra.de
  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Aufwandsentschädigung bei Dienstleistung im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch von in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten des Auswärtigen Amtes auf Erstattung auslandsbedingter Mehrkosten der Haushaltsführung am bisherigen Auslandsdienstort im Falle einer Abordnung ins Ausland; Unionsrechtliches Verbot der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 208 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 560
  • DVBl 2011, 248
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass auch derartige Regelungen der Mitgliedstaaten an den unionsrechtlichen Vorgaben über die Entgeltgleichheit zu messen sind, wenn ansonsten Verbindlichkeit und allgemeine Anwendung des Unionsrechts gefährdet wären (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - Slg. 2008, I-1757 Rn. 58 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 2000 - Rs. C-285/98, Kreil - Slg. 2000, I-69 Rn. 15 f.).

    Ob eine vergleichbare Situation besteht, muss mit Blick auf die jeweils in Rede stehende Vorschrift des nationalen Rechts von den Gerichten der Mitgliedsstaaten beurteilt werden (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 a.a.O. Rn. 72 f.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV ist nicht angezeigt, weil der Rechtsstreit keine klärungsbedürftigen Fragen des Unionsrechts aufwirft, die noch nicht Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof waren (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81 -, Cilfit u.a. - Slg. 1982, S. 3415).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
    Sie ist hinreichend genau, wenn sie die Verpflichtung gegenüber dem Einzelnen unmissverständlich festlegt (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - Rs. C-194/08, Gassmayr - EuGRZ 2010, 296 Rn. 44 f.).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
    Umsetzungsmaßnahmen müssen die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleisten (EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - Rs. C-62/00, Marks und Spencer - Slg. 2002, I-6325 Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09

    Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Lebenspartner; eingetragene

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
    Soweit Abschnitt VII Nr. 3 AER zur Berechnung der Aufwandsentschädigung auf die Höhe des Auslandszuschlags verweist, sind in Lebenspartnerschaft lebende Beamte auch insoweit wie verheiratete Beamte zu behandeln (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 52.09 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz bestimmt).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03

    Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
    Eine Regelung des Unionsrechts ist unbedingt, wenn sie eine Verpflichtung begründet und ihre Anwendung nicht von weiteren Maßnahmen der Mitgliedstaaten oder der Unionsorgane abhängt (vgl. Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 49.03 - BVerwGE 122, 244 = Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 2 S. 2 f.).
  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass auch derartige Regelungen der Mitgliedstaaten an den unionsrechtlichen Vorgaben über die Entgeltgleichheit zu messen sind, wenn ansonsten Verbindlichkeit und allgemeine Anwendung des Unionsrechts gefährdet wären (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - Slg. 2008, I-1757 Rn. 58 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 2000 - Rs. C-285/98, Kreil - Slg. 2000, I-69 Rn. 15 f.).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
    Dies ist nicht der Fall, wenn sie auf die Dienstbezüge zurückgreifen müssen, um einen dienstlich veranlassten Mehraufwand zu decken (Beschluss vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 121.07 - BVerwGE 132, 299 = Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 5 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300 ).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07

    Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
    Dies ist nicht der Fall, wenn sie auf die Dienstbezüge zurückgreifen müssen, um einen dienstlich veranlassten Mehraufwand zu decken (Beschluss vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 121.07 - BVerwGE 132, 299 = Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 5 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300 ).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09
    Soweit die Richtlinie Ansprüche des Einzelnen begründen soll, muss insbesondere erreicht werden, dass die Begünstigten in der Lage sind, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - Rs. C-418/04 - Slg. 2007, I-10947 Rn. 157 f.).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 17.06

    Auslandsdienstbezüge; Mietzuschuss; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit;

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Dem Beamten soll grundsätzlich nicht zugemutet werden, diesen Aufwand aus den Dienstbezügen zu bestreiten, obwohl er durch eine vom ihm zu befolgende Entscheidung des Dienstherrn verursacht wird (Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 56.09 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 1 S. 3 f.).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 11.12

    Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches

    Dem Beamten soll grundsätzlich nicht zugemutet werden, diesen Aufwand aus den Dienstbezügen zu bestreiten, obwohl er durch eine vom ihm zu befolgende Entscheidung des Dienstherrn verursacht wird (Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 56.09 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 1 S. 3 f.).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 13.12

    Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches

    Dem Beamten soll grundsätzlich nicht zugemutet werden, diesen Aufwand aus den Dienstbezügen zu bestreiten, obwohl er durch eine vom ihm zu befolgende Entscheidung des Dienstherrn verursacht wird (Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 56.09 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 1 S. 3 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 578/11
    Das bedarf im Ausgangspunkt keiner näheren Begründung mehr, nachdem auch das BVerwG entsprechend entschieden hat (Urteile v. 28.10.2010, 2 C 10/09, 2 C 21/09, 2 C 47/09, 2 C 52/09, 2 C 56/09 - juris).
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